Diese Frage stellen sich immer mehr Unternehmen, die von ihren Banken oder Sparkassen darauf angesprochen werden, dass für die unterhaltenen Guthaben jetzt doch der Strafzins der EZB an die Unternehmen weiter gegeben werden muss.
Auch dieses Thema ist natürlich Verhandlungssache und von Ihrer Verhandlungsmachtposition abhängig. Bei Guthaben führenden Unternehmen sollte diese in der Regel ganz gut sein.
Tipps aus der Beratungspraxis lesen Sie dazu in einem Beitrag im Deutschen Handwerksblatt in dem auch mein Beraterkollege Axel Stauffenberg aus dem Bundesverband Die KMU-Berater zu Wort kommt.