Spezielle Coronahilfe für Soloselbstständige

Der Bundesfinanzminister hat die ersten Details veröffentlicht für eine spezielle Coronahilfe für Soloselbständige. Diese „Neustarthilfe“ wird Teil der „Corona-Überbrückungshilfe Phase 3“ werden.

Es muss kein Nachweis über irgendwelche Fixkosten geführt werden. Berechnungsbasis ist wie bei der „Novemberhilfe 2020“ ein Umsatzvergleich:

  • Der Umsatz in den Monaten Dezember 2020 bis Juni 2021 muss mindestens 50 % unter dem Referenz-Umsatz liegen.
  • Der Referenz-Umsatz wird berechnet: Durchschnittlicher Monatsumsatz 2019 mal sieben.
  • Es werden 25 % des Referenz-Umsatzes als Zuschuss gezahlt – maximal aber Euro 5.000.

Ein Antrag soll bereits in den ersten Wochen 2021 möglich sein – und dann soll der Zuschuss als Vorschuss ausgezahlt werden. Damit soll die Liquiditätssicherung der Soloselbstständigen durch diese Neustarthilfe erreicht werden.

Konsequenz: Sollte sich nach dem 30. Juni 2021 ergeben, dass der Umsatz von Dezember 2020 bis Juni 2021 doch über 50% des Referenz-Umsatzes lag, muss ein Teil des Zuschusses zurückgezahlt werden.

Alle bisher bekannten Details finden Sie meiner Corona-Seite.

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