Der Kfw-Schnellkredit unterstützt Unternehmen in der Corona-Krise mit schneller Liquidität. Daher sein Name. Allerdings zeigt die Praxis, dass es mit der Schnelligkeit so manches Mal hapert. Grund ist dann oft, dass das Unternehmen seiner Hausbank den Jahresabschluss 2019 noch nicht vorlegen kann.
Voraussetzungen für den Kfw-Schnellkredit
Eigentlich ist es ganz einfach: Die einzige Voraussetzung ist, dass das beantragende Unternehmen zum 31.12.2019 noch nicht in Schwierigkeiten sein durfte. Oder anders ausgedrückt: Die Schwierigkeiten, die jetzt zum Liquiditätsbedarf führen, müssen von der Corona-Krise ausgelöst sein. Diese Voraussetzung muss die Hausbank des Unternehmens prüfen und der Kfw bestätigen, dass die Voraussetzung in diesem Fall erfüllt ist.
Für diese Prüfung ist die Grundlage eine Definition der EU zu „Unternehmen in Schwierigkeiten“. Vereinfacht ausgedrückt heißt es dort: Wenn das Eigenkapital zu 50% aufgebraucht ist, ist das Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wie prüfen Kreditinstitute die Voraussetzung?
Natürlich mit Hilfe der Unterlagen des Unternehmen zu seiner wirtschaftlichen Situation. Und das ist nun mal der Jahresabschluss. Geprüft werden soll zum Stichtag 31.12.2019. Das bedeutet: Idealer Weise liegt der Jahresabschluss 2019 vor. Das ist aber längst nicht in allen Unternehmen der Fall. Obwohl zumindest nach dem Handelsgesetzbuch dieser Jahresabschluss zum 30.06.2020 vorliegen sollte.
In solchen Fällen müssen sich die Kreditinstitute mit dem Jahresabschluss 2018 und einer betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) 2019 zufrieden geben. Und dort beginnt für die Banken und Sparkassen das Problem.
Problem: Die nicht aussagefähige BWA
Die BWA zeigt nicht den Jahresüberschuss wie eine Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresabschluss, sondern sie zeigt nur ein „vorläufiges Ergebnis“. Und jetzt soll die Bank einschätzen, wie sicher diese vorläufige Zahl ist?! Und in vielen Unternehmen ist sie sehr unsicher!
Wie Sie das für Ihr Unternehmen prüfen können: Vergleichen Sie das vorläufige Ergebnis der BWA Dezember 2018, die Sie Anfang 2019 erhalten haben, mit dem Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2018. Wenn sich dort (große) Differenzen ergeben, dann haben Sie ein Problem: Ihre Bank wird auf dem Jahresabschluss 2019 bestehen.
Machen Sie den BWA-Check
Wenn das oben Geschilderte auf Ihr Unternehmen zutrifft, dann machen Sie den BWA-Check: Arbeiten Sie die Checkliste durch – welche Themen treffen auf Ihr Unternehmen zu. Und besprechen Sie dann mit Steuerberater oder Buchhaltung wie Sie künftig diese Ergänzungen in Ihrer BWA vornehmen, um ein aussagefähiges „vorläufiges Ergebnis“ und damit eine qualifizierte BWA zu haben. Das verbessert erstens Ihre Unternehmenssteuerung (weil Sie jeden Monat wirklich wissen, woran Sie sind) und Ihr Standing bei Ihren Kreditgebern.
Sorgen Sie jetzt und künftig für einen zügigen Jahresabschluss
Wenn Ihre Bank für den Kfw-Schnellkredit auf dem Jahresabschluss 2019 besteht, dann müssen Sie halt jetzt mit Ihrem Steuerberater / Ihrer Buchhaltung in die Vollen gehen und loslegen. Vor allem aber sollten Sie künftig darauf achten, dass Sie immer zügig den Jahresabschluss erstellen. Worauf es dabei ankommt, zeigen Ihnen die beiden Checklisten im Jahresabschluss-Check.
Das Thema als Leserkommentar NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Die Fachzeitschrift „NWB Betriebswirtschaftliche Beratung“ hat dazu in der September-Ausgabe 2020 einen Leserkommentar von mir veröffentlicht. Diesen können Sie hier bis Anfang Dezember kostenlos ergänzend lesen. Einen Gratistest dieser empfehlenswerten Zeitschrift einschließlich Datenbank finden Sie hier: www.nwb.de/go/nwb-bb