Jahresabschluss als Grundlage einer Kreditentscheidung

Ihr Jahresabschluss ist eine der wichtigsten Grundlage jeder Kreditentscheidung. Dabei sollten Sie auf folgende Punkte besonders achten.

Der pünktliche Jahresabschluss für die Kreditentscheidung

Kreditinstitute entscheiden gerne auf der Basis endgültiger Zahlen. Daher sollten Sie bei Bankgesprächen immer den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres vorliegen haben. Also jetzt im September 2021 den Jahresabschluss 2020. Aber: Auch wenn Sie im Frühjahr ein Kreditgespräch haben, gilt diese Regel: Der endgültige Jahresabschluss ist wichtig. Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, wie Sie das gemeinsam organisatorisch hinbekommen – den Jahresabschluss z.B. schon im März fertig zu haben!

Der konservative Jahresabschluss für die Kreditentscheidung

Sie betreiben mit Ihrem Unternehmen eine „konservative Bilanzpolitik“? Das ist gut. Das heißt, Sie bewerten die Vermögensgegenstände nach dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht – also niedrig. Wichtig: Erläutern Sie Ihren Kreditgebern, wie Sie bewerten. Dann können diese das nachvollziehen und in ihre Kreditentscheidung als positiven Faktor mit einfließen lassen.

Der Jahresabschluss im Rating der Banken und Sparkassen

Im Rating – also der Bewertung der Bonität Ihres Unternehmens – fließen die Zahlen aus Ihren Jahresabschlüssen mit einer Gewichtung von ca. 60 % in die Gesamtbewertung ein. Die anderen ca. 40 % entfallen auf Fragen zur kaufmännischen Geschäftsführung in Ihrem Unternehmen. Wenn Sie sich diese Gewichtung ansehen, dann wird deutlich: Der Jahresabschluss ist ein wichtige Grundlage der Kreditentscheidung.

Nutzen Sie die Jahresabschluss-Checks

Unter www.jahresabschluss-check.de können Sie zwei Checklisten herunterladen:

  • Vorbereitung des Jahresabschluss (diese beginnt spätestens im 4. Quartal des noch laufenden Geschäftsjahres!)
  • Organisatorische Durchführung des Jahresabschlusses gemeinsam mit dem Steuerberater

Die Bewertung Ihres Jahresabschluss im Detail

Wie Kreditgeber Ihren Jahresabschluss „in die Mangel nehmen“, dass lesen Sie im Kapitel 4.1 in meinem Buch „Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln“.

Was Sie sonst noch mit Bezug auf Ihre Unterlagen für Kreditgeber beachten sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.

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