Natürlich haben Sie eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Für Ihre Kreditgeber ist Ihre BWA die Grundlage, um die Entwicklung Ihres Unternehmens im Laufe des Jahres zu verfolgen und zu beurteilen.
Dazu gibt es im Rating eine eigene Frage, nämlich die nach der „aussagefähigen unterjährigen Berichterstattung“. Das entscheidende Wort ist hier „aussagefähig“. Denn Ihre BWA bezeichnet nicht ohne Grund die ausgewiesenen Zahlen als „vorläufiges Ergebnis„.
Also ist die Frage zu beantworten: Wie nahe ist das Ergebnis der BWA an dem wirklichen oder auch tatsächlichen Monats- und Jahresergebnis? Und hier gibt es leider sehr oft riesige Unterschiede! Und damit wäre dann Ihre BWA nicht aussagefähig im Sinne des Rating!
Zwei Beispiele: Buchen Sie jeden Monat die Bestandsveränderungen von Halb- und Fertigprodukten? Übernehmen Sie monatlich die Inventurzahl aus Ihrem Warenwirtschaftssystem?
Wenn Sie sich der Aussagefähigkeit Ihrer BWA nicht sicher sind: Machen Sie den BWA-Check.