Die qualifizierte BWA als Unterlage für Kreditentscheidungen

Welche Unterlagen verlangen Ihre Banken von Ihnen als Grundlage für die Bonitätsprüfung? Neben dem letzten Jahresabschluss wird es auch immer Ihre BWA sein – die Betriebswirtschaftliche Auswertung. Allerdings interessiert Banken vor allem eine „qualifizierte BWA“.

Denn ob Sie in Ihrem Unternehmen eine BWA haben und nutzen – das ist auch eine Frage in den Ratingsystemen der Kreditinstitute. Diese Ratingfrage lautet meistens so: „Gibt es eine qualifizierte unterjährige Berichterstattung?“ Oder anders ausgedrückt: Verfügt das Unternehmen über ein monatliches Reporting? Wie ist dieses aufgebaut? Wie aussagefähig ist es? Wie wird es im Sinne eines Plan-Ist-Vergleichs genutzt, um regelmäßig zu hinterfragen, ob die Ziele für das laufende Jahr erreicht werden – oder nicht?

Entscheidend ist bei der Ratingfrage das Wörtchen „qualifiziert“. Der Hintergrund: In Ihrer BWA steht in der letzten Zeile eben nicht „Ergebnis“ oder „Überschuss“ oder ähnlich. Sondern da steht „vorläufiges Ergebnis“. Warum das so ist? Die BWA ist ein Instrument der Finanzbuchhaltung: In der BWA werden nur die Geschäftsvorfälle verarbeitet, die im Tagesgeschäft auch zu einer Buchung in der Finanzbuchhaltung führen. Das heißt im Umkehrschluss: Viele Geschäftsvorfälle werden hier monatlich nicht erfasst – die jedoch das monatliche Ergebnis beeinflussen. Eine qualifizierte BWA haben Sie, wenn Sie diese Geschäftsvorfälle mit ergänzenden Buchungen ebenfalls jeden Monat erfassen.

Solche ergänzenden Buchungen können zum Beispiel sein (das hängt teilweise auch vom Geschäftsmodell Ihres Unternehmens ab):

  • anteilige monatliche AfA (Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen
  • Halbfertige und fertige Arbeiten
  • . . .

www.bwa-check.de bietet Ihnen eine Checkliste zu diesem Thema an: Gehen Sie diese Checkliste durch und besprechen Sie mit Ihrer Buchhaltung oder Ihrem Steuerberater, welche ergänzenden Buchungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind. Das Ziel: Jeden Monat viel genauer als bisher wissen, was Ihr Unternehmen „wirklich“ verdient hat.

Apropos Kreditunterlage: Wenn Sie Ihre BWA entsprechend aussagefähiger gemacht haben, dann informieren Sie Ihre Bank darüber, wenn Sie das nächste Mal eine BWA an Ihre Bank weitergeben. Damit Ihre Bank erkennt, dass Sie in der Unternehmenssteuerung wieder ein Stück besser geworden sind. Und damit Ihre Bank das beim nächsten Rating mit berücksichtigen kann.

Ergänzend für Steuerberater/innen: Zu diesem Thema bieten Steuerseminare Graf und im kommenden Jahr auch der Steuerberaterverband Westfalen-Lippe ein Seminar an. Diese finden Sie unter www.seminar.cd-sander.de.

Weiterempfehlen: