Corona und Ihre Steuererklärung 2020 haben einen eindeutigen Zusammenhang – und das gilt für alle Unternehmen. Unabhängig davon, ob Sie für Ihr Unternehmen Corona-Hilfsprogramme wie Soforthilfe, Dezemberhilfe oder Überbrückungshilfe beantragt haben: Sie müssen mit Ihren Steuererklärungen für 2020 (und sicherlich auch noch für 2021) die „Anlage Corona“ abgeben.
Worum es dabei im Detail geht, lesen Sie in einem Beitrag auf www.handwerk.com.