Corona, Ukrainekrieg und Jahresabschluss 2021

Corona, Ukrainekrieg und Jahresabschluss 2021 – was haben diese drei Themen mit einander zu tun? Mehr als vielleicht auf den ersten Blick erkennbar.

Jahresabschluss 2021 jetzt erstellen

Die Frist für das Erstellen des Jahresabschluss 2021 endet gemäß Handelsgesetzbuch für kleine GmbHs (das sind die meisten) am 30. Juni 2022! Es wird also Zeit. Naja – gemach: Wer das durch seine Steuerberatungskanzlei erledigen lässt, hat Zeit bis zum 28.02.2023 – und jetzt sogar noch mit einer Corona-Verlängerung. Diese Frist gilt auch für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Solange sollten Sie aber nicht warten: Zum einen, weil Sie die endgültigen Zahlen 2021 für die eigene Unternehmenssteuerung benötigen. Zum anderen, weil Kreditgeber gerne auf Basis des endgültigen Jahresabschluss entscheiden – lesen Sie dazu den Beitrag „Jahresabschluss als Grundlage der Kreditentscheidung“.

Corona und Jahresabschluss 2021

Dieses Thema betrifft Sie immer dann, wenn Sie irgendeine der Corona-Hilfen der Bundesregierung in Anspruch genommen haben. Den dann müssen Sie spätestens bis Ende 2022 die Schlussabrechnung vorlegen (eine aktuelle Übersicht der Hilfen finden Sie auf www.corona-krise.cd-sander.de – jeweils mit Link zu den Richtlinien).
Wenn die beantragte Unterstützung Zeiträume in den Jahren 2020 und/oder 2021 betrafen, dann liegen jetzt die endgültigen Zahlen Ihres Unternehmens für diese Zeiträume vor. Und damit können Sie bereits ermitteln, ob Sie ggf.

  • erhaltene Hilfen werden zurückzahlen müssen:
    Dann müssen Sie dies bereits als Rückstellung im Jahresabschluss 2021 berücksichtigen – auch wenn Ihr „prüfender Dritter“ (idR Ihr Steuerberater) die Endabrechnung erst später in das Portal des Bundes einstellt.
  • nachträglich einen höheren Zuschuss erhalten / beantragen können:
    Dann sollte Ihr prüfender Dritten der entsprechenden Änderungsantrag zügig stellen.

Ukrainekrieg und Jahresabschluss 2021

Der Überfall Russlands auf die Ukraine datiert vom 24. Februar 2022. Damit werden Sie in den Zahlen des Jahresabschluss 2021 zu erwartende negative Folgen für Ihr Unternehmen nicht mehr berücksichtigen können.
Aber: Wenn Folgen zu erwarten sind oder jetzt bereits eintreten, dann entstehen daraus ggf. Berichtspflichten im Anhang oder im Lagebericht. Sprechen Sie dann Ihre Steuerberatungskanzlei darauf an. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht: „Ukraine-Krieg: Auswirkungen auf Rechnungslegung und Prüfung (Fachlicher Hinweis) (1. Update, April 2022)“

Checklisten für den Jahresabschluss 2021

Nutzen Sie das Erstellen Ihres Jahresabschluss 2021 zwei Checklisten:

Sie können beide Checklisten nach einer kurzen Registrierung kostenlos herunterladen und www.jahresabschluss-check.de.

 

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