Unternehmen mussten lange genug darauf warten – aber jetzt ist die Corona-Überbrückungshilfe Phase III endlich gestartet. Anträge können Steuerberater und Rechtsanwälte als „prüfende Dritte“ für ihre Mandanten stellen.
Eine Übersicht über die Regularien finden Sie auf dieser Seite.
Dort wird auch jeweils zu den Details der FAQ zur Überbrückungshilfe Phase 3 verlinkt.
Die Abschlagszahlungen, die direkt nach dem Antrag überwiesen werden sollen, werden für viele Unternehmen eine wichtige Erleichterung in der Liquiditätssteuerung sein.
In Ihren Bankgesprächen sollten Sie die Informationen über Ihre Förderanträge parat haben – siehe auch den Stufenplan zu Bankgesprächen.