Diese Überschrift kommt textlich vielleicht etwas „schwerfällig“ daher. Es ist der Text einer Frage aus dem Ratingsystem einer deutschen Bankengruppe: „Gibt es eine aussagefähige, unterjährige Berichterstattung?“ Oder: Bekommen wir als Kreditgeber regelmäßig aussagefähige Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) übersandt?
Damit stellen sich für Sie zwei Fragen:
- Was bedeutet regelmäßig?
Das hängt davon ab, was Sie vereinbart haben. Steht dazu etwas in Ihrem Kreditvertrag oder Kreditverträgen? Wenn nein – gibt es mündliche Absprachen? Fragt Ihre Bank oder Sparkasse nach BWAs? Dann sollten Sie eine klare Absprache treffen. Und diese Absprache dann natürlich einhalten. Das Einhalten von Absprachen ist ein Kriterium im Rating der Banken. - Was heißt aussagefähig?
Da wird es komplexer. Denn die Antwort auf diese Frage hängt von Ihrem Geschäftsmodell ab. Klar ist: Das „vorläufige Ergebnis“ jeden Monat in Ihrer BWA ist so, wie es aus der Finanzbuchhaltung kommt, in den meisten Fällen nur sehr begrenzt aussagefähig. Und das ist eine vorsichtige Formulierung. Meistens ist es schlicht falsch.
Das bedeutet: Für eine aussagefähige BWA benötigen Sie „Modifizierungen“. Welche das sind, hängt von den Strukturen Ihres Unternehmens ab. Eine Checkliste, um das für Ihr Unternehmen zu prüfen, finden Sie auf www.bwa-check.de. Bearbeiten Sie diese Checkliste und besprechen Sie dann die aus Ihrer Sicht sinnvollen Änderungen mit Ihrem Steuerberater.
Wenn Sie eine so verbesserte, aussagefähigere BWA zum ersten Mal an Ihre Kreditgeber senden, dann fügen Sie ein Begleitschreiben mit Erläuterungen bei, welche Modifizierungen Sie vorgenommen haben. Nur so wird Ihre Bank oder Sparkasse diese Veränderungen aktenkundig vermerken und im Rating berücksichtigen.
Wenn Sie das Thema ausführlicher beschrieben haben möchten, finden Sie dazu einen Beitrag auf www.steuerberaterseite.de. Dies könnte auch ein Hinweis an Ihren Steuerberater sein, falls dieser sich mit den von Ihnen gewünschten Modifizierungen schwer tun sollte. Außerdem finden Sie dort auch die Themen „Gewinnbedarf“ und „Mindestumsatz“.
Wenn Sie diesen Beitrag als Steuerberater/in lesen, dann finden Sie in diesem Thema und der Beitragsreihe auf www.steuerberaterseite.de einen Ansatz, um Ihre Geschäftsfeld betriebswirtschaftliche Beratung auszubauen.